Wir möchten einen weit verbreiteten Irrtum in der Gebäudeversicherung aufklären: Der Unterversicherungsverzicht. Im Allgemeinen wird angenommen,
dass bei Erklärung des Unterversicherungsverzichts durch den Versicherer eine vereinbarte, zu geringe Versicherungssumme im Schadensfall nicht von
Bedeutung ist. Das entspricht leider nicht der Wahrheit! War bei Vertragsabschluss ein zu geringer Gebäudeversicherungswert vereinbart und festgelegt
worden, um dem Versicherungsnehmer z.B. eine günstige Versicherungsprämie anbieten zu können, so wird diese Deckungslücke in der Versicherungssumme
auch durch den Unterversicherungsverzicht nicht geschlossen. Der Unterversicherungsverzicht greift nur, wenn der Versicherungswert der Immobilie bei
Vertragsabschluss korrekt ermittelt und über die Jahre hinweg regelmäßig auf wertsteigernde Maßnahmen oder Modernisierungen überprüft und angepasst
wurde.
Sie sind der Meinung, der Aufwand für eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme wäre zu groß? Da können wir Ihnen nur zustimmen. Aber die
Haftung, die für Sie gegenüber Ihren Eigentümern aus dieser Deckungslücke entsteht, ist leider real und immens, und das insbesondere bei einem Totalverlust
der Immobilie durch z.B. einen Brand. Denn meist wird der Immobilienverwalter im Verwaltervertrag damit beauftragt, für einen „ausreichenden
Versicherungsschutz“ zu sorgen. Sollte nun aber die Versicherungssumme nicht für den Wiederaufbau der Immobilien ausreichen, können Sie von den Eigentümern
hierfür haftbar gemacht werden. Zwar haben Immobilienverwalter in der Regel eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, aber falsch oder unzureichend
abgeschlossene Versicherungsverträge sind hier nicht mitversichert.
Als Experte für die Bedürfnisse und Anforderungen der Immobilienwirtschaft haben wir diese Problematik für Sie gelöst: Bei uns wird keine Versicherungssumme
gebildet, sondern wir versichern pauschal 100% der Wiederherstellungskosten der Immobilie zum Neuwert. So einfach ist es, gut zu versichern und gleichzeitig
Ihre Haftung zu minimieren.
Sind Sie davon überzeugt, dass Ihre Eigentümer im Schadensfall wirklich alles ersetzt bekommen? Wir überprüfen das für Sie und analysieren Ihren
Immobilien-Verwaltungsbestand auf mögliche Deckungslücken und Haftungsrisiken. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung: Wir und beraten Sie gerne
kostenlos und unverbindlich.
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